Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MASK IMMOBILIEN (nachfolgend „Makler“ genannt) verpflichtet sich, Makleraufträge mit höchster Sorgfalt und im Interesse der Vertragsparteien auszuführen. Der Anbieter, also die Verkäuferin/der Verkäufer, Vermieterin/Vermieter oder Verpächterin/Verpächter, wird im Folgenden als „Anbieter“ bezeichnet. Die Käuferin/der Käufer, Mieterin/Mieter oder Pächterin/Pächter wird als „Interessent“ bezeichnet. Wenn Regelungen sowohl den Anbieter als auch den Interessenten betreffen, werden diese gemeinsam als „Kunden“ bezeichnet. Der „Auftraggeber“ ist die Partei, die den Makler beauftragt und zur Zahlung der Provision verpflichtet ist.
1. Tätigkeit des Maklers
Der Makler erbringt Nachweis- und Vermittlungsleistungen für den Kauf, die Miete oder Pacht von Immobilien, wie Grundstücken, Häusern, Wohnungen und Gewerbeobjekten.
2. Angaben des Anbieters
Die vom Makler bereitgestellten Objektinformationen stammen vom Anbieter oder beauftragten Dritten und werden vom Makler nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Interessenten tragen selbst die Verantwortung, die Angaben zu prüfen. Der Makler haftet nicht für die Richtigkeit der Informationen, da er diese lediglich weiterleitet.
3. Vertraulichkeit der Objektinformationen
Alle vom Makler bereitgestellten Informationen und Nachweise sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Maklers erlaubt. Verstößt der Kunde gegen diese Regelung und schließt ein Dritter aufgrund der Weitergabe einen Vertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Provision zu zahlen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Tätigkeit für beide Seiten
Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Anbieter als auch für den Interessenten tätig zu sein.
5. Auftraggeber und Provisionspflicht
6. Maklerprovision
7. Rücktritt vom Vertragsabschluss
Entscheidet sich der Auftraggeber, keinen Hauptvertrag abzuschließen, muss er den Makler unverzüglich schriftlich informieren und die entstandenen Aufwendungen erstatten. Ohne Nachweis kann der Makler eine Pauschale von 10 % der vereinbarten Provision verlangen.
8. Mitteilungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und die wesentlichen Vertragsdetails zur Provisionsabrechnung mitzuteilen.
9. Ersatz- und Folgegeschäfte
Ein Ersatzgeschäft, das durch die Tätigkeit des Maklers zustande kommt, verpflichtet ebenfalls zur Zahlung der Provision. Ersatzgeschäfte sind etwa, wenn ein Interessent das Objekt nicht kauft, sondern mietet oder umgekehrt, sofern der wirtschaftliche Wert gleichwertig ist.
10. Verjährung
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler verjähren nach drei Jahren, beginnend mit der schadenverursachenden Handlung. Kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.
11. Haftung
Die Haftung des Maklers ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Diese Einschränkung gilt nicht bei:
12. Gerichtsstand
Für Verträge zwischen Vollkaufleuten gilt der Sitz des Maklers als Gerichtsstand. Der Firmensitz ist Köln (Longerich).
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ungültige Klauseln werden durch rechtlich zulässige Regelungen ersetzt, die den ursprünglichen wirtschaftlichen Absichten der Parteien am nächsten kommen.
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