Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MASK IMMOBILIEN (nachfolgend „Makler“ genannt) verpflichtet sich, Makleraufträge mit höchster Sorgfalt und im Interesse der Vertragsparteien auszuführen. Der Anbieter, also die Verkäuferin/der Verkäufer, Vermieterin/Vermieter oder Verpächterin/Verpächter, wird im Folgenden als „Anbieter“ bezeichnet. Die Käuferin/der Käufer, Mieterin/Mieter oder Pächterin/Pächter wird als „Interessent“ bezeichnet. Wenn Regelungen sowohl den Anbieter als auch den Interessenten betreffen, werden diese gemeinsam als „Kunden“ bezeichnet. Der „Auftraggeber“ ist die Partei, die den Makler beauftragt und zur Zahlung der Provision verpflichtet ist.

 

1. Tätigkeit des Maklers

Der Makler erbringt Nachweis- und Vermittlungsleistungen für den Kauf, die Miete oder Pacht von Immobilien, wie Grundstücken, Häusern, Wohnungen und Gewerbeobjekten.

2. Angaben des Anbieters

Die vom Makler bereitgestellten Objektinformationen stammen vom Anbieter oder beauftragten Dritten und werden vom Makler nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Interessenten tragen selbst die Verantwortung, die Angaben zu prüfen. Der Makler haftet nicht für die Richtigkeit der Informationen, da er diese lediglich weiterleitet.

3. Vertraulichkeit der Objektinformationen

Alle vom Makler bereitgestellten Informationen und Nachweise sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Maklers erlaubt. Verstößt der Kunde gegen diese Regelung und schließt ein Dritter aufgrund der Weitergabe einen Vertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Provision zu zahlen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4. Tätigkeit für beide Seiten

Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Anbieter als auch für den Interessenten tätig zu sein.

5. Auftraggeber und Provisionspflicht

  • Kaufverträge: Verkäufer und Käufer gelten als Auftraggeber. Käufer zahlen maximal die gleiche Provision wie der Verkäufer.
  • Mietverträge: In der Regel ist der Vermieter der Auftraggeber. Interessenten können den Makler schriftlich mit der Suche nach einem Mietobjekt beauftragen, was im Erfolgsfall provisionspflichtig ist.
  • Gewerbliche Objekte: Ist der Interessent Gewerbetreibender, gilt er als Auftraggeber, es sei denn, der Anbieter übernimmt diese Rolle schriftlich.

6. Maklerprovision

  • Kaufverträge:
    • Verbraucher: Verkäufer und Käufer zahlen jeweils 3,48 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
    • Gewerbetreibende: 6,96 % des Kaufpreises inkl. MwSt. (jeweils vom Käufer).
  • Mietverträge: 2,38 Monatsnettokaltmieten inkl. MwSt. oder nach individueller Vereinbarung.
    Die Provision wird fällig, sobald ein Hauptvertrag abgeschlossen wurde. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen und Mahngebühren an.

7. Rücktritt vom Vertragsabschluss

Entscheidet sich der Auftraggeber, keinen Hauptvertrag abzuschließen, muss er den Makler unverzüglich schriftlich informieren und die entstandenen Aufwendungen erstatten. Ohne Nachweis kann der Makler eine Pauschale von 10 % der vereinbarten Provision verlangen.

8. Mitteilungspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und die wesentlichen Vertragsdetails zur Provisionsabrechnung mitzuteilen.

9. Ersatz- und Folgegeschäfte

Ein Ersatzgeschäft, das durch die Tätigkeit des Maklers zustande kommt, verpflichtet ebenfalls zur Zahlung der Provision. Ersatzgeschäfte sind etwa, wenn ein Interessent das Objekt nicht kauft, sondern mietet oder umgekehrt, sofern der wirtschaftliche Wert gleichwertig ist.

10. Verjährung

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler verjähren nach drei Jahren, beginnend mit der schadenverursachenden Handlung. Kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.

11. Haftung

Die Haftung des Maklers ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Diese Einschränkung gilt nicht bei:

  • Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf Fahrlässigkeit beruhen.
  • Verletzung von Kardinalpflichten, die den Vertragszweck betreffen.
  • Fällen, in denen eine Haftpflichtversicherung des Maklers greift.

12. Gerichtsstand

Für Verträge zwischen Vollkaufleuten gilt der Sitz des Maklers als Gerichtsstand. Der Firmensitz ist Köln (Longerich).

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ungültige Klauseln werden durch rechtlich zulässige Regelungen ersetzt, die den ursprünglichen wirtschaftlichen Absichten der Parteien am nächsten kommen.

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